Erstattungsansprüche prüfen

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Erstattungsansprüche über die Pflegekasse für ihre pflege- und betreuungsbedingten Aufwendungen

Alle Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich mit einer anerkannten Pflegestufe können Zusatzleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz nutzen:

Das betrifft in erster Linie folgende Leistungsansprüche:
Häusliche Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie
„Zusätzliche Betreuungsleistungen“ nach § 45 b SGB
Eine Kombinationen von je zwei der aufgeführten Leistungen ist ebenfalls möglich.
Die Abwicklung erfolgt in einfachen Schritten:

1. Vor der Buchung:
Wählen Sie Ihre Reise aus.
Ermitteln Sie ganz einfach und schnell Ihre persönlichen Ansprüche und rufen Sie uns an unter T.: 04281 – 7173071
Sie erhalten von uns die notwendigen Antragsformulare.

2. Nach der Reise:
Wir beantragen die Ihnen zustehenden Leistungen zur Erstattung an Sie!
Ihre Pflegekasse überweist Ihnen dann den Erstattungsbetrag direkt auf Ihr Konto!

Speziell für Familien und Personen, welche die Vorleistungen nicht tragen können, bieten wir die Direktabrechnung mit der Pflegekasse an.

Vorteile sind:
Sie bezahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
Die gesamte Beantragung und Abrechnung übernehmen wir Sie schnell und unkompliziert.

Zusätzliche Abrechnungen über die Krankenkasse können von uns geprüft und in Kombination, z.B. mit einem Pflegedienst, vermittelt werden.