Finanzierung

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Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Finanzierung pflegebedingten Aufwendungen auch auf Reisen. Wir helfen und beraten Sie gerne!

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DIE REISEBEGLEITERFinanzierungsmöglichkeiten einer betreuten Reise
I. So ist die Finanzierung einer assistierten Reise möglich!
Zu jeder assistierten Reise gehört eine gute und umfassende Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Anspruchsleistungen aus der Pflegeversicherung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Deshalb möchten wir Sie gerne vor der Reisebuchung ausführlich über die Budgets der Pflegekasse, vorzugsweise über die „häusliche Verhinderungspflege“ nach § 39 SGB XI  informieren.
Häufig stellen wir fest, dass die o.g. Alternativen wenig oder gar nicht bekannt sind. Deshalb halten wir es für richtig, für etwas mehr Transparenz bei unseren Kunden zu sorgen, damit Ihre Entscheidung für eine betreute Reise ausgewogener getroffen werden kann. Wir beraten Sie dazu gerne auch unter:

DIE REISEBEGLEITER – Assistenzleistungen für Freizeit, Alltag und Pflege!

 

ÜBERBLICK DER FINANZIERUNGUNGSMÖGLICHKEITEN:
1. SCHRITT
• Beratung durch DIE REISEBEGLEITER über die verschiedenen Budgets der Pflegekasse
Wir sind bei der zunächst formlosen Antragsstellung behilflich und beraten Sie darüber, welche Leistungen in Betracht kommen.
2. Schritt:
• Nach Erhalt der Antragsformulare erläutern wir Ihnen parallel zur gewünschten Reise die weitere Handhabung der Beantragung!
3. Schritt:
• Die Abrechnung Ihrer Rechtsanspruchsleistungen erledigen wir für Sie, so dass die Erstattungsbeträge an Sie zurücküberwiesen werden können.

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Verhinderungspflege
• Gesetzestext: SGB XI §39
• Leistungshöhe: max 2.418,00 € für 42 Kalendertage pro Jahr.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
• Personen, die seit mind. 6 Monaten eine Pflegestufe (I,II,III) beziehen oder
• Personen ohne anerkannte Pflegestufe aber mit Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.
• Zudem müssen diese Personen mind. punktuell (z.B. an den Wochenenden) bei den Angehörigen zu Hause sein und zudem muss (anteiliges) Pflegegeld gezahlt werden.

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Wofür kann die Verhinderungspflege genutzt werden?
• Zur Entlastung oder bei Verhinderung der Pflegeperson, kann das Budget der Verhinderungspflege für eine Ersatzpflegekraft genutzt werden.

Wie und wo wird Verhinderungspflege beantragt?
• Vor Inanspruchnahme einen formlosen Antrag an die Krankenkasse senden. Bei der
Besorgung der Antragsunterlagen sind wir auch behilflich.

Was passiert mit der Zahlung des Pflegegeldes, wenn die Verhinderungspflege genutzt wird?
• Bei Inanspruchnahme wird das Pflegegeld entsprechend dem Zeitraum zur Hälfte weiter gezahlt.

Welche Besonderheiten gibt es?
• Nach einem Einzelurteil wird Verhinderungspflege auch bei betreuten Auslandsreisen gezahlt.

• Zusätzliche Betreuungsleistungen (sog. Pflegestufe 0)
• Gesetzestext: SGBXI §45b
• Leistungshöhe 100,- € / Monat (Grundbedarf) oder 200,- € / Monat (erhöhter Bedarf)

Tipp: Das gesparte Geld darf mit ins folgende Kalenderhalbjahr (Stichtag 30.06.)
übernommen werden.

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
• Personen, bei denen eine Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Kriterien, für die Bewertung, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten Sie bei uns in Form einer kostenfreien Beratung.

Wofür können die zusätzlichen Betreuungsleistungen genutzt werden?
• Für Betreuungsleistungen (z.B. Freizeitmaßnahmen), die von einem für die
zusätzlichen Betreuungsleistungen anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

Wie und wo werden zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt?
• Wurden die zusätzlichen Betreuungsleistungen bisher noch nicht überprüft, dann können Sie einen Antrag auf Überprüfung an Ihre Krankenkasse stellen. Auch hier sind wir behilflich!
• Wurden die zusätzlichen Betreuungsleitungen bereits bewilligt, dann können Sie dieses Budget für anerkannte Betreuungsangebote nutzen.

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Welche Besonderheiten gibt es?
• Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach §45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI werden anerkannt.

Tipp: Das gesparte Geld darf sogar mit ins folgende Kalenderhalbjahr (Stichtag 30.06.) übernommen werden. Kunden, die uns so Ihr Vertrauen schenken, sollten darüber hinaus einen Reisegutschein oder eine Reisekostenvergünstigung für die Begleitperson erhalten!

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