Hier finden Sie ausführliche Informationen zu unseren Leistungen. Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne und umfangreich.
UNSERE LEISTUNGEN IN DER ÜBERSICHT
ASSISTENZLEISTUNGEN
- Reiseassistenz (“Pflege geht auf Reisen!”)
- Arbeitsassistenz
- Schul- und Studienassistenz
- Pflegeassistenz
ERGÄNZENDE DIENSTLEISTUNGEN
- Ab sofort können DIE REISEBEGLEITER auch folgende sozialen Dienstleistungen ergänzend zur Verfügung stellen:
- haushaltsnahe Dienstleistungen (“Helfende Hände!”)
- Mahlzeitendienst
- sozial-pflegerische 24 – Std.- Versorgung
- sozial- medizinische Rückführungen aus dem Ausland
UMFASSENDE BERATUNG UND INFORMATION
- spezielle Seniorenberatung
- alltagsbezogene Pflegeberatung
- Reiseberatung
LEISTUNGSKATALOG
Die sozial-pflegerischen Leistungen von DIE REISEBEGLEITER umfassen im einzelnen:
Die Begleitung beginnt und endet am vereinbarten Treffpunkt
(z.B. von zu Hause aus oder vom Flughafen aus)
Hilfe bei der Mobilität (Gehen, Stehen, Schiebehilfe)
Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Frisieren, Rasieren, Kompressionsstrümpfe anziehen
Hilfe beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung
Hilfe bei der Ernährung, z.B. Essen nach Wunsch vom Buffett holen, mundgerecht zubereiten, servieren, anreichen
Begleitung bei Aktivitäten aller Art, z.B. Einkaufen, Spazierengehen, Ausflüge, Besichtigungen, Wanderungen, Veranstaltungen
Botengänge, z.B. Postkarten zum Briefkasten bringen oder Apothekenbesorgung
Nächtliche Rufbereitschaft
Tages- und Freizeitgestaltung, Vorlesen, Gespräche, Spiele
Hilfe beim Schwimmbadbesuch, Lifternutzung, usw.
Überwachung des Gesundheitszustandes und der Medikation
Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
Injektionen von Insulin
Verbände, Wundbehandlungen und med. Einreibungen soweit vom Arzt verordnet
Versorgung bei künstlichem Darmausgang und Dauerkathetern
Medizinisch-pflegerische und nächtliche Einsätze
Die Liste dieser Leistungen ist auf den Internet-Seiten von DR abrufbar und in den Geschäftsräumen von DR einzusehen.
Ferner können die DR weitere Dienstleistungen im Rahmen eines Netzwerkes für barrierefreien Tourismus beschaffen.
So ist z.B. eine zusätzliche Hilfsmittel- und Medizinversorgung oder die verbesserte Unterstützung barrierefreier Bedingungen bei Aktivitäten möglich.
Grundsätzlich können auch Patienten mit speziellen Krankheitsbildern oder Sonderpflegen, wie z.B. Beatmungspatienten oder Palliativpflegen reisen. Hierbei wird während des gesamtem Reisevorgangs individuell und verantwortungsvoll auf die medizinisch – pflegerische Umsetzbarkeit geachtet.
Leistungen im Rahmen von betreuten Reisen:
- ganzjährige Reiseorganisation,
- Vermittlung barrierefreier Unterkünfte und Fahrdienste im In- und Ausland
- Hilfe bei der Antragstellung auf Anspruchsleistungen,
- großes Begleitteam
- Überprüfung aller Reiseformalitäten
- “Wir beraten und informieren Sie in allen Angelegenheiten kostenlos und umfänglich”.
Sehen Sie dazu auch unser Video mit einem Interview von der IRMA in Bremen:
Bedeutsam: “Das sollten Sie wissen!”
Seit dem 01.01.2015 ist die Finanzierung einer Ersatzpflegekraft im neuen Pflegestärkungsgesetz folgendermaßen geregelt:
PFLEGE BEI VERHINDERUNG EINER PFLEGEPERSON DURCH PERSONEN, DIE KEINE NAHEN ANGEHÖRIGEN SIND
Stufe der Pflegebedürftigkeit
Leistungen ab 2015 pro bei Personen mit Pflegestufe 0 (mit Demenz*) sowie Pflegestufe I, II oder III im Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege.
Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150% des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
SIE WOLLEN MEHR WISSEN? DIE REISEBEGLEITER unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Wichtig!
Bitte beachten Sie auch , daß die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport der Begleitperson übernommen werden müssen. Für die Zurverfügungstellung eines Reisebegleiters sowie die Planung einer Betreuten Reise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95,00 Euro zzgl. MwST. Diese Gebühr wird Ihnen bei Zustandekommen der Reise angerechnet!
Und jetzt noch einige Impressionen aus Westkapelle, Provinz Zeeland, Niederlande.